Mahnung - ja, aber bitte schön freundlich

Und gleich noch etwas für die neue Kategorie “Unangenehmes”: Man kann auch eine Mahnung nett und freundlich formulieren, wie das folgende Beispiel eines Stuttgarter Verlags beweist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im alltäglichen Trubel kann man leicht einmal eine Rechnung übersehen.

Deshalb schreiben wir Ihnen heute. Zu unten aufgeführten Posten ist bei uns noch keine Zahlung eingegangen.

Vielleicht haben Sie die Rechnung schon bezahlt und der Betrag ist nur noch nicht auf unserem Konto verbucht. Dann ist alles in schönster Ordnung und Sie können diesen Brief einfach wegwerfen. Sollten Sie die Rechnung tatsächlich vergessen haben, bitten wir Sie, den Betrag bis zum *** zu überweisen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

***

Ach wenn doch alle so lieb miteinander umgehen würden.

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